Geistiges Eigentum

Was ist geistiges Eigentum?

Geistiges Eigentum bezieht sich auf geistige Schöpfungen: Erfindungen, literarische und künstlerische Werke sowie Symbole, Namen und Bilder, die im Handel verwendet werden. Geistiges Eigentum wird in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Das gewerbliche Schutzrecht umfasst Patente für Erfindungen, Marken, Geschmacksmuster und geographische Herkunftsangaben.
  • Das Urheberrecht umfasst literarische Werke (wie Romane, Gedichte und Theaterstücke), Filme, Musik, künstlerische Werke (wie Zeichnungen, Gemälde, Fotografien und Skulpturen) und architektonische Entwürfe. Zu den urheberrechtlich geschützten Rechten gehören diejenigen der ausübenden Künstler bei ihren Aufführungen, der Produzenten von Tonträgern bei ihren Aufnahmen und der Rundfunkanstalten bei ihren Radio- und Fernsehprogrammen.

Was sind Urheber- und verwandte Rechte?

Urheberrechtsgesetze gewähren Autoren, Künstlern und anderen Urhebern Schutz für ihre literarischen und künstlerischen Schöpfungen, die allgemein als „Werke“ bezeichnet werden. Ein eng verbundenes Gebiet sind „verwandte Rechte“ oder dem Urheberrecht verwandte Rechte, die ähnliche oder identische Rechte wie das Urheberrecht umfassen, wenn auch manchmal begrenzter und von kürzerer Dauer. Die Nutznießer der verwandten Rechte sind:

  • Ausführende (z.B. Schauspieler und Musiker) bei ihren Auftritten,
  • Hersteller von Tonträgern (z.B. Compact Discs) bei ihren Tonaufnahmen und Sendeanstalten bei ihren Radio- und Fernsehprogrammen.

Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören, ohne erschöpfend zu sein: Romane, Gedichte, Theaterstücke, Nachschlagewerke, Zeitungen, Anzeigen, Computerprogramme, Datenbanken, Filme, Musikkompositionen, Choreographien, Gemälde, Zeichnungen, Fotografien, Skulpturen, Architektur, Karten und technische Zeichnungen.

Welche Rechte gewähren Urheberrecht und verwandte Rechte?

Die Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Werken sowie deren Erben und Nachfolger (im Allgemeinen als „Rechteinhaber“ bezeichnet) haben bestimmte Grundrechte nach dem Urheberrecht. Sie haben das ausschließliche Recht, die Nutzung des Werkes zu den vereinbarten Bedingungen selbst zu übernehmen oder anderen zu gestatten. Der/Die Rechteinhaber eines Werkes können gestatten oder verbieten:

  • seine Reproduktion in allen Formen einschließlich Druckform und Tonaufnahme,
  • die öffentliche Aufführung und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit,
  • seine Ausstrahlung,
  • seine Übersetzung in andere Sprachen und
  • seine Umarbeitung, z.B. eines literarischen Werkes mit der Absicht, es den Erfordernissen eines Drehbuchs für einen Film anzupassen.
  • Ähnliche Rechte, u.a. an Festlegung (Aufnahme) und Vervielfältigung, werden im Rahmen der verwandten Rechte eingeräumt.

Viele Werksarten, geschützt durch Urheberrecht und verwandte Rechte, erfordern für ihre erfolgreiche Verbreitung eine Massenverteilung, Kommunikation und finanzielle Investitionen (z.B. Veröffentlichungen, Tonaufnahmen und Filme). Daher übertragen die Urheber diese Rechte häufig an Unternehmen, die besser in der Lage sind, die Werke zu entwickeln und zu vermarkten und die dafür eine Entschädigung in Form von Zahlungen bzw. Lizenzgebühren (eine Entschädigung, die auf einem Prozentsatz der durch das Werk erzielten Einnahmen basiert) erhalten.

Die wirtschaftlichen Rechte im Zusammenhang mit dem Urheberrecht sind – wie in den einschlägigen WIPO-Verträgen vorgesehen – befristet, beginnend mit der Schöpfung und Festlegung des Werkes, und bleiben mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Nationale Gesetze können längere Schutzfristen vorsehen. Diese Schutzdauer ermöglicht es sowohl den Urhebern als auch ihren Erben und Nachfolgern, für einen angemessenen Zeitraum finanziellen Nutzen zu ziehen. Verwandte Rechte haben kürzere Laufzeiten, in der Regel 50 Jahre nach der Aufführung, Aufnahme oder Ausstrahlung. Das Urheberrecht und der Schutz der ausübenden Künstler umfassen auch moralische Rechte, d.h. das Recht, die Urheberschaft eines Werkes zu beanspruchen, und das Recht, Änderungen am Werk, die dem Ansehen des Urhebers schaden könnten, zu widersprechen.

Die in Urheberrecht und Gesetzen über verwandte Rechte festgelegten Rechte können von den Rechteinhabern durch eine Vielzahl von Methoden und Foren durchgesetzt werden, einschließlich Zivilklagen, verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und Strafverfolgung. Zur Durchsetzung dieser Rechte werden einstweilige Verfügungen, Anordnungen zur Vernichtung schutzrechtsverletzender Gegenstände, Prüfaufträge u.a. eingesetzt.

Welche Vorteile bietet der Schutz durch Urheberrecht und verwandte Rechte?

Der Schutz durch Urheberrecht und verwandte Rechte ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung der menschlichen Kreativität und der Innovation. Indem Autoren, Künstler und Schöpfer Anreize in Form von Anerkennung und gerechter wirtschaftlicher Gegenleistung erhalten, erhöhen sie ihre Aktivität und Ausbringung und können auch die Ergebnisse verbessern. Indem sie die Existenz und Durchsetzbarkeit von Rechten sicherstellen, können Einzelpersonen und Unternehmen leichter in die Schaffung, Entwicklung und weltweite Verbreitung ihrer Werke investieren.

Dies wiederum trägt dazu bei, auf der ganzen Welt den Zugang zu Kultur, Wissen und Unterhaltung zu erhöhen, deren Genuss zu verbessern und auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung anzuregen.

Wie werden Urheberrecht und verwandte Rechte geregelt?

Der Schutz durch Urheberrecht und verwandte Rechte erfolgt von Rechts wegen und ohne Registrierung oder sonstige Formalitäten. Viele Länder sehen jedoch ein nationales System der optionalen Registrierung und Hinterlegung von Werken vor. Diese Systeme ermöglichen z.B. Fragen im Zusammenhang mit Eigentums- oder Schöpfungsstreitigkeiten, Finanztransaktionen, Verkäufen, Abtretungen und Rechtsübertragungen.

Viele Autoren und ausübende Künstler verfügen nicht über die Fähigkeit oder die Mittel, die rechtliche und administrative Durchsetzung ihrer Urheber- und verwandten Rechte zu verfolgen, insbesondere angesichts der zunehmenden globalen Nutzung von Literatur-, Musik- und Aufführungsrechten. Folglich ist der Auf- und Ausbau von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung („Collective Management Organization“ oder „CMO“) oder „Verwertungsgesellschaften“ in vielen Ländern ein wachsender und notwendiger Trend. Diese Gesellschaften können ihren Mitgliedern eine effiziente administrative Unterstützung und juristische Kompetenz zur Verfügung stellen, z.B. bei der Einziehung, Verwaltung und Auszahlung von Tantiemen, die durch die nationale und internationale Nutzung eines Werkes oder einer Aufführung erzielt werden. Bestimmte Rechte von Tonträgerherstellern und Rundfunkanstalten werden manchmal ebenfalls kollektiv verwaltet.

Weltorganisation für geistiges Eigentum („World Intellectual Property Organization“ oder „WIPO“)