Boostyour15pages regulation

ARTIKEL 1: VERANSTALTER, TERMINE UND THEMA DES WETTBEWERBS

BOOSTYOURFILM SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht) mit einem Stammkapital von 98.500 Euro, mit Sitz in 129 rue Servient – 69003 Lyon, Frankreich (nachstehend der „Veranstalter“), eingetragen im Handels- und Firmenregister von Lyon unter der Nummer 819582180, veranstaltet vom 01.02.2018 bis 28.06.2018 23:59 Uhr MEZ einen kostenlosen Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung für die Drehbuchgestaltung eines „Western“-Kurzfilms über die Internetseite www.boostyourfilm.com (nachstehend die „Website“), der über die wichtigsten Community-Plattformen verbreitet wird (nachstehend der „Wettbewerb“).

Thema des Wettbewerbs ist „WESTERN“, das in exakt 15 Drehbuchseiten abzuhandeln ist.

ARTIKEL 2: GEGENSTAND UND ANMELDUNG

.    2.1 Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Wettbewerbsordnung mit all ihren Bestimmungen, der im Internet geltenden Verhaltens- und Standesregeln sowie der in Frankreich geltenden Gesetze und Verordnungen voraus. Alle Streitfälle bezüglich der Auslegung werden vom Veranstalter eigenständig und unwiderruflich entschieden.

.    2.2 Der Wettbewerb richtet sich an natürliche Personen. Alle Personen, die an der Ausarbeitung des Wettbewerbs direkt oder indirekt beteiligt waren, sowie deren Familien sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dabei handelt es sich insbesondere um das Personal von BOOSTYOURFILM und allen anderen Partnern von BOOSTYOURFILM in Verbindung mit diesem Wettbewerb.

Alle minderjährigen Teilnehmer müssen vor der Anmeldung zum Wettbewerb unbedingt die Einwilligung der Eltern erfragt bzw. eingeholt haben. Die Einwilligung der Eltern kann vom Veranstalter vor der Preisvergabe eingefordert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Konto zu kündigen, dessen Kontoinhaber minderjährig ist und die Einwilligung der Eltern nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht hat.

.    2.3 Der Teilnehmer muss sich auf der Website anmelden, die vom 09.02.2018 um bis 29.04.2018 um 23:59 Uhr kontinuierlich für die Anmeldung freigeschaltet ist. Maßgeblich ist die Uhrzeit der Entgegennahme und Registrierung der Anmeldung auf dem speziell dem Wettbewerb gewidmeten EDV-Server von boostyourfilm.com. Es wird keine andere Art der Teilnahme (insbesondere per Brief) berücksichtigt.

.    2.4 Der Teilnehmer wird hiermit darüber informiert und akzeptiert, dass die im Anmeldeformular eingegebenen Informationen als Beweis seiner Identität dienen. Die vom Teilnehmer eingegebenen Informationen sind ab ihrer Bestätigung bindend. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Genauigkeit der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das bereitgestellte Anmeldeformular in gutem Glauben auszufüllen und es mit exakten und nicht gefälschten Angaben beim Veranstalter einzureichen. Der Teilnehmer muss alle Eingabefelder mit Ausnahme der nicht als Pflichtfelder markierten Felder ausfüllen.

Teilnehmer, die fehlerhafte, unvollständige oder gefälschte Angaben machen bzw. Angaben, die gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstoßen, werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

ARTIKEL 3: TEILNAHME AM WETTBEWERB

.    3.1 Jeder Teilnehmer wird durch seinen Namen, Vornamen und seine Adresse identifiziert.

Wenn mehrere Teilnehmer gemeinsam am Wettbewerb teilnehmen, muss die Gruppe einen Hauptteilnehmer auswählen, der Ansprechpartner der Gruppe ist.

Jeder Hauptteilnehmer kann maximal ein (1) Projekt mit einem Drehbuch von einer Länge von 15 Seiten hochladen. Die Projekte können nur in englischer, französischer, spanischer oder deutscher Fassung eingereicht werden und müssen das Thema „Western“ beinhalten.

Jedes Drehbuch, dass diese Bedingungen nicht erfüllt, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Ein Drehbuch kann maximal von 5 Teilnehmern gemeinsam geschrieben werden. In diesem Fall wird einer von ihnen bei der Anmeldung zum „Hauptautor“ ernannt. Der Hauptautor eines Films kann Co-Autor von anderen am Wettbewerb teilnehmenden Drehbüchern sein.

Wenn das Drehbuch zum Preisträger ernannt wird, ist der zum  „Hauptautor“ ernannte Teilnehmer der einzige Empfänger der Gewinnzuwendungen und ist für die Aufteilung mit den Co-Autoren allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Aufteilungsmodalitäten zwischen den Co-Teilnehmern.

Der Teilnehmer garantiert, dass das angebotene Drehbuch ein Originaldrehbuch ist und er alleiniger Inhaber der mit dem Drehbuch verbundenen geistigen Eigentumsrechte ist. In dieser Hinsicht ist der Teilnehmer allein dafür verantwortlich, die Genehmigungen von Dritten einzuholen, die direkt oder indirekt an der Erstellung des Drehbuchs mitgewirkt haben und/oder die Auffassung vertreten, ihm gegenüber ein Recht geltend machen zu können, und er übernimmt alle daraus entstehenden Kosten.

Generell stellt der Teilnehmer den Veranstalter des Wettbewerbs gegen alle Einsprüche, Klagen oder Anfechtungen, die ein Dritter in irgendeiner Eigenschaft bei der Ausübung der abgetretenen Rechte und sowie ganz allgemein im Rahmen aller im Sinne der vorliegenden Vereinbarung eingegangenen Garantien und Verpflichten erheben könnte frei. Boostyourfilm behält sich das Recht vor, sämtliche Prüfungen bezüglich der Einhaltung des vorliegenden Artikels durchzuführen.

.    3.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, ein Teilnahmeverfahren einzusetzen oder zu versuchen es einzusetzen, das den Grundsätzen des Wettbewerbs und der vorliegenden Wettbewerbsordnung nicht vollkommen entspricht.

.    3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der die Funktionsweise des Wettbewerbs oder der Website beeinträchtigt oder gegen die offiziellen Wettbewerbsregeln verstößt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Personen gerichtlich zu verfolgen, die einen Betrugsversuch unternehmen oder dem reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs schaden wollen.

.    3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Überprüfungen bezüglich der Einhaltung des vorliegenden Artikels und der gesamten Wettbewerbsordnung durchzuführen, insbesondere um alle Teilnehmer auszuschließen, die einen Missbrauch oder einen Betrugsversuch begangen haben, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, eine systematische Überprüfung der gesamten erhaltenen Teilnahmeformulare durchzuführen, sondern er kann diese Überprüfung auf die Formulare der potenziellen Gewinner beschränken.

.    3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aufgrund von Ereignissen, die sich seinem Einfluss entziehen, zu vertagen, zu verkürzen, zu ändern oder abzubrechen. Sollte aus irgendeinem Grund der Wettbewerb nicht wie vorgesehen stattfinden, zum Beispiel falls Viren, Programmierfehler, unerlaubtes menschliches Eingreifen oder unbefugtes Eindringen von außen auf das Computersystem, ein Betrug einschließlich durch den Einsatz eines Roboters, der die Vervielfältigung der Anzahl der Anmeldungen zum Wettbewerb ermöglicht, oder ein technischer Ausfall oder sonstige Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters die Verwaltung, die Sicherheit, die Gerechtigkeit oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs korrumpieren oder beeinträchtigen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Wettbewerb abzubrechen, zu ändern, auszusetzen oder unverzüglich zu beenden, ohne dass die Teilnehmer ihn für diese Tatsache haftbar machen können.

.    3.6 Der Veranstalter kann sich dazu entschließen, den Wettbewerb abzubrechen oder eine Teilnahme zu stornieren, wenn im Rahmen der Teilnahme oder der Ermittlung der Gewinner offensichtlich Betrugsversuche jedweder Form unternommen wurden, insbesondere wenn diese per Computer erfolgen.

.    3.7 Mit der Anmeldung zum Wettbewerb verpflichtet sich der Teilnehmer, dass alle auf der Website hinterlegten Inhalte (Texte, Drehbücher, Abbildungen, Fotos, Musik oder Videos) alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und insbesondere (aber nicht ausschließlich):

      • die öffentliche Ordnung einhalten und nicht gegen die guten Sitten verstoßen,
      • nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen,
      • nicht den Ruf, das Privatleben und das Image Dritter verletzen,
      • keine abfälligen, verleumderischen, aggressiven oder beleidigenden Äußerungen enthalten,
      • keine Inhalte enthalten, die ein offensichtlich kommerzielles Interesse oder Werbezwecke verfolgen,
      • keinen pädophilen Charakter haben,
      • keine Nachrichten oder Informationen enthalten, die politischer, religiöser, pornografischer oder fremdenfeindlicher Natur sind oder das Empfinden Minderjähriger bzw. einer Mehrheit verletzen könnten,
      • nicht die Sicherheit oder die Integrität eines Staates oder eines Gebietes gefährden,
      • nicht zu Diskriminierungen aufstacheln, sei es aufgrund von Geschlecht, Religion, nationaler Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter oder politischen Einstellungen,
      • nicht zu Verbrechen, Hass, Gewalt, Selbstmord oder Rassismus aufstacheln,
      • nicht dazu aufstacheln, ein Verbrechen, eine Straftat oder einen Terrorakt zu begehen,
      • keine Copyright-Vermerke enthalten. Diese Liste ist nicht erschöpfend.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen, die Projekte (Texte, Drehbücher, Abbildungen, Fotos, Musik oder Videos), die unter die vorgenannten Kategorien fallen bzw. seines Erachtens darunter fallen, die Inhalte, die nicht dem Thema des Wettbewerbs entsprechen oder die im Sinne des Themas des Wettbewerbs umstritten sind, und alle Inhalte, die seinem Image, seinen Tätigkeiten, seinen Werten, seinem Ruf oder seinem Ansehen schaden könnten, nicht zu veröffentlichen oder unverzüglich und ohne Vorankündigung von der Website zu entfernen.

ARTIKEL 4: BEWEISREGELUNG

Es wird vereinbart, dass die im Softwaresystem enthaltenen Daten des Veranstalters Beweiskraft in Bezug auf die Verbindung und die Daten haben, die im Rahmen des vom Veranstalter organisierten Wettbewerbs verarbeitet wurden.

ARTIKEL 5: ABSTIMMUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHKEIT

.    5.1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE ABSTIMMUNG

Die Abstimmung findet ausschließlich auf der Website statt. Um abstimmen zu können, muss man sich vorher auf der Website anmelden. Die Abstimmung steht allen natürlichen Personen offen, mit Ausnahme der natürlichen Personen, die mit der Ausrichtung des Wettbewerbs betraut sind.

Jeder Wähler kann nur eine Stimme pro Projekt abgeben, nur dreimal pro Kalendertag und nur über die Schaltfläche „Ich unterstütze dieses Projekt“ abstimmen.

.    5.2 ABLAUF DES WAHLPROZESSES IM INTERNET

Um seine Abstimmung speichern zu können, muss jeder Internetnutzer bestätigen, die Wettbewerbsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jegliche Überprüfung der Einhaltung des vorliegenden Artikels durchzuführen, insbesondere um sämtliche Teilnehmer auszuschließen, die einen Missbrauch oder einen Betrugsversuch begangen haben, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, eine systematische Überprüfung der gesamten Wählerstimmen durchzuführen.

Sollten aus irgendeinem Grund die Abstimmungen nicht wie vorgesehen stattfinden, zum Beispiel falls Viren, Programmierfehler, unerlaubtes menschliches Eingreifen oder unbefugtes Eindringen von außen auf das Computersystem, ein Betrug einschließlich durch den Einsatz eines Roboters, der die Vervielfältigung der Anzahl der Wählerstimmen ermöglicht, oder ein technischer Ausfall oder sonstige Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters die Verwaltung, die Sicherheit, die Gerechtigkeit und oder den ordnungsgemäßen Ablauf korrumpieren oder beeinträchtigen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Abstimmung zu annullieren, den Wettbewerb abzubrechen, zu ändern, auszusetzen oder unverzüglich zu beenden, ohne dass die Teilnehmer ihn für diese Tatsache haftbar machen können.

.    5.3 ABSTIMMUNGSTERMIN

Die öffentliche Abstimmung findet vom 09. Februar 2018 bis 17. Juni 2018 um 23:59 Uhr (Pariser Zeit) statt.

Nur die Wählerstimmen, die in diesem Zeitraum registriert wurden, werden für die Endplatzierung berücksichtigt.

Die Liste der registrierten und berücksichtigten Wählerstimmen wird im Büro des in Artikel 11 genannten Gerichtsvollziehers hinterlegt.

ARTIKEL 6: ERNENNUNG DER AUSGEWÄHLTEN PROJEKTE

ZWANZIG (20) Projekte kommen in eine Vorauswahl. Um für die Aufnahme in die Vorauswahl berechtigt zu sein, muss das Projekt mindestens FÜNFHUNDERT (500) Stimmen erhalten haben. Die für die Vorauswahl berechtigten Projekte, die die meisten Stimmen erhalten haben, werden in die Vorauswahl aufgenommen.

Ein Teilnehmer kann nur für ein einziges Projekt in die Vorauswahl kommen.

Die Vorauswahl von 20 Projekten durch die Öffentlichkeit wird auf der Website und auf mehreren sozialen Netzwerken im Juni 2018 übertragen. Die Teilnehmer gestatten  dem Veranstalter allein aufgrund ihrer Teilnahme, ihre Projekte auf den verschiedenen sozialen Netzwerken zu verbreiten und während der gesamten Dauer des Wettbewerbs über ihre Projekte zu kommunizieren.

Die Vorauswahl der ZWANZIG (20) Projekte wird der Jury vor ihrer Beratung bekannt gegeben.

Die Jury trifft sich Ende Juni Mai 2018, um sechs budgetierte und geprüfte Projekte zum Dreh auszuwählen. Die sechs Siegerprojekte werden am Freitag, den 28. Juni 2018 auf der Website bekannt gegeben. Die Sieger werden am selben Tag per E-Mail informiert.

.    6.1 Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus 7 Mitgliedern:

  • Norbert Llaras – Spanien, Produzent
  • Frédéric Ponsart – Frankreich, Journalist, Filmkritiker
  • Merja Ritola – Finnland, Produzentin
  • Michael Cowen – Großbritannien, Produzent
  • Eduardo Carneros – Spanien, Produzent
  • David Lindner – Deutschland, Produzent
  • Bérengère Dastarac – Frankreich, Film-Verleiherin

Die Entscheidungen der Jury gründen hauptsächlich auf folgenden Kriterien:

    • Die Relevanz des Projekts in Bezug auf das Wettbewerbsthema
    • Die Qualität des Drehbuchs, die Aussagekraft der Absichtserklärung und der Hinweise auf Bild und Ton.
    • Machbarkeit und Budgetentwurf
    • Die persönliche Einschätzung

Die Auswahl der Jury erfolgt eigenständig und ist unwiderruflich.

Die sechs (6) Preisträger gewinnen:

    • Die Produktion ihrer Filme durch professionelle Teams.
    • Die Aufführung des Films im Rahmen eines Episoden-Langfilms in Kinosälen und die Ausstrahlung auf digitalen Plattformen.

ARTIKEL 7: FILMPRODUKTION

Die Produktionsmittel werden namentlich gemäß dem Namen, Vornamen und der Adresse vergeben, die vom Teilnehmer (oder dem „Hauptpreisträger“ im Falle einer

Gemeinschaftsarbeit) bei seiner Anmeldung zum Wettbewerb angegeben wurden. Der Veranstalter wird vor der Übergabe der Zuwendung eine Identitätskontrolle durchführen.

Wenn  die vom Teilnehmer mitgeteilten Informationen oder Kontaktangaben nicht zulassen, ihn über seine Wahl zu informieren, verliert er den Status des Preisträgers, was von ihm nicht beanstandet werden kann.

Falls es dem Preisträger unmöglich sein sollte, aus irgendeinem Grund von seiner Wahl zu profitieren, verliert er den Anspruch darauf, ohne dafür irgendeine Gegenleistung erhalten zu können. Daraufhin wird von der Jury unter den anderen Teilnehmern eine neue Auswahl getroffen.

Allein aufgrund ihrer Teilnahme gestatten es die Teilnehmer dem Veranstalter ausdrücklich und unentgeltlich, für die Promotion des Wettbewerbs Boostyour15pages auf allen bekannten bzw. bisher unbekannten Verbreitungskanälen, auf allen öffentlichen Veranstaltungen in Europa oder anderswo für eine Dauer von 60 Monaten, ab Bekanntgabe der Preisträger, über die ausgewählten Projekte zu kommunizieren. Der Preisträger gestattet  dem Veranstalter bereits jetzt, jegliche Neuformatierung des Projekts vorzunehmen, die er für die Promotion des Wettbewerbs für zweckmäßig erachtet.

Die angebotenen Gewinne werden namentlich vergeben und sind nicht übertragbar. Die Gewinne können auf Anfrage eines Gewinners nicht in Form einer Barzahlung oder einer Gegenleistung irgendeiner Art rückerstattet werden oder durch einen Gewinn ähnlicher Art ersetzt werden. Der Veranstalter kann die vom Preisträger gewonnene Produktion des Films abbrechen, wenn er aufgrund von Umständen, die sich seinem Einfluss entziehen und einen Fall höherer Gewalt darstellen, dazu gezwungen ist.

ARTIKEL 8: STREITIGKEITEN

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb und das Ankreuzen des Feldes zur Anerkennung der vorliegenden Wettbewerbsordnung bei der Anmeldung führt zur vorbehaltlosen und uneingeschränkten Annahme der vorliegenden Wettbewerbsordnung.

Hinsichtlich des gesamten bzw. Teilen des Wettbewerbs werden keinerlei Reklamationen akzeptiert.

Die vorliegende Wettbewerbsordnung unterliegt französischem Recht. Für sämtliche Schwierigkeiten bei der Auslegung der vorliegenden Wettbewerbsordnung und sämtliche Streitigkeiten ist in letzter Instanz das Gericht am Geschäftssitz des Veranstalters zuständig.

ARTIKEL 9: DATENSCHUTZ

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer bestimmte personenbezogene Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden gespeichert und einer automatischen Verarbeitung unterzogen, was im Einklang mit dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über elektronische Datenverarbeitung, Dateien und Grundrechte erfolgt.

Die Teilnehmer verfügen über ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden Daten. Von diesem Recht können die Teilnehmer Gebrauch machen, indem sie an folgende Adresse schreiben: BOOSTYOURFILM SAS, Tour Part Dieu, 129 rue Servient, 69003 Lyon, Frankreich.

Die Daten können vom Veranstalter zu Werbezwecken verwendet werden (z. B. für Newsletter von Boostyourfilm und/oder Partnern).

ARTIKEL 10: HAFTUNG

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich ausschließlich auf die Produktion von Kurzfilmen, die tatsächlich und rechtsgültig ausgewählt wurden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Funktionsstörungen des Internets selbst bzw. in Verbindung mit Angriffen oder Angriffs- oder Betrugsversuchen, die zu Störungen bei der Verwaltung, Sicherheit, Gerechtigkeit, Integrität oder dem Management des Wettbewerbs geführt haben. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für sämtliche Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen oder den Verlust von E-Mails und ganz allgemein für den Verlust jeglicher Daten in diesem Zusammenhang.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Überlastungen des Internets, die Qualität der Ausrüstung der Internetnutzer oder die Qualität ihres Internetzugangs, die nachteilige Auswirkungen auf die Zustellungszeit der Antworten oder auf die für die Teilnahme notwendige Verbindungszeit haben könnten. Somit ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn die elektronischen Anmeldeformulare nicht gespeichert werden, unvollständig sind oder sich nicht überprüfen lassen.

ARTIKEL 11: TEILNAHMEKOSTEN

Für diesen Wettbewerb besteht keine Kaufverpflichtung.

Nach aktuellem Stand der Service- und Technikangebote bieten die meisten Internetanbieter den Internetnutzern einen pauschalen Internetzugang an. Da das Abonnement für die Dienste des Internetanbieters vom Internetnutzer für seine allgemeine Internetnutzung abgeschlossen wurde, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Zugang zur Website in keiner Weise zu einer Rückerstattung führen kann, weil dem Teilnehmer durch den Besuch der Website und die Teilnahme am Wettbewerb keinerlei zusätzlichen Kosten oder Auslagen entstehen.

ARTIKEL 12: ONLINESTELLUNG DER WETTBEWERBSORDNUNG

Die vollständige Wettbewerbsordnung wird im Büro des Gerichtsvollziehers Herrn FRADIN – 84 rue de la Part-Dieu – 69003 Lyon hinterlegt und ist auf der Website verfügbar.